Kinderschutz Policy
Einleitung und Grundsätzliches
Ziel der Kinderschutz Policy der Wertvollen Töchter Hamburg e.V. ist es, Kinder im
Kindergarten und in der Schule des Kooperationspartners Great Buddha International School
vor Misshandlung und Missbrauch zu schützen. Als Kind verstehen wir laut UN-
Kinderkonvention jeden Menschen, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Um das Risiko des Missbrauchs und der Misshandlung zu verringern, stärken die Wertvollen
Töchter Hamburg e.V. das Bewusstsein der Mitarbeiter des Kooperationspartner der Great
Buddha International School.
Darüber hinaus ist die Prävention der nachfolgend genannten Arten des Missbrauchs ein
grundsätzliches Anliegen von Wertvolle Töchter Hamburg e.V. Bildung von Mädchen
verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Mädchen und Frauen von sozialen Verhältnissen
abhängig sind, die viele Arten von Missbrauch begünstigen. Dazu gehört die unkritische
Akzeptanz der eigenen Kastenzugehörigkeit ebenso wie die Rolle der Frau in der indischen
Gesellschaft an sich, die sich in vielerlei Hinsicht immer noch hinderlich auf die Fähigkeit
auswirkt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Förderung von Bildung ist also per se und
zu jedem Zeitpunkt mit der Prävention von Missbrauch gleichzusetzen.
Definition und Arten von Missbrauch.
Kindesmissbrauch oder -misshandlung umfassen alle Formen der körperlichen und/oder
emotionaler Misshandlung, des sexuellen Missbrauchs, der Verwahrlosung, der
Vernachlässigung und der kommerziellen bzw. anderweitigen Ausbeutung, die zu einer
tatsächlichen oder möglichen Gefährdung der Gesundheit, des Überlebens, der Entwicklung
oder der Verletzung der Würde des Kindes führen, innerhalb eines von Verantwortung,
Vertrauen oder Macht geprägten Verhältnisses.
Ausgehend hiervon werden fünf Hauptkategorien von Kindesmisshandlungen abgeleitet.
1. Körperliche Misshandlung ist die potenzielle oder tatsächliche körperliche Verletzung eines
Kindes.
2. Sexueller Missbrauch ist die angedrohte oder tatsächliche sexuell motivierte Berührung
eines Kindes, d.h. sämtliche Formen sexueller Aktivitäten wie unsittliche Berührungen,
Geschlechtsverkehr etc. sowie Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt wie zum Beispiel das
Zeigen von pornographischem Material, das Zusehen bei sexuellen Handlungen oder das
Ermutigen von Kindern, sich sexuell unangebracht und nicht altersgemäß zu verhalten.
3. Emotionale Misshandlung umfasst das Vorenthalten einer dem Alter angemessenen und
die psychosoziale Entwicklung des Kindes fördernde Umgebung sowie andauernde oder
schwerwiegende verbale Misshandlungen. Dazu gehören Demütigung, Mobbing, Abwertung
oder Zurückweisung als Verhaltensformen mit negativer Wirkung auf Wohlbefinden und
psycho-soziale Entwicklung von Kindern
4. Ausbeutung umfasst die kommerzielle oder anderweitige Ausbeutung eines Kindes durch
Aktivitäten, die das Kind zugunsten Dritter ausübt. Diese Tätigkeiten umfassen ausbeuterische
Kinderarbeit und Kinderprostitution sowie jede andere Tätigkeit, durch die Kinder
wirtschaftlich ausgenutzt werden. Ebenso gehören dazu Tätigkeiten, die sie in ihrer
physischen und mentalen Gesundheit beeinträchtigen, sie von ihrer Ausbildung abhalten und
die moralische psycho-soziale Entwicklung von Kindern stören.
5. Vernachlässigung beginnt, sobald einem Kind die Grundversorgung für seine psychosoziale
Entwicklung vorenthalten wird, etwa in dem Bereich Gesundheit, Ernährung, Kleidung,
Unterkunft und Bildung.